Infos zum Thema Pflegehilfsmittel-Pauschale
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch
auf bis zu 480,-*€ im Jahr für kostenfreie Pflegehilfsmittel
Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 ?
Bei der Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen fällt immer wieder auf, dass oft nicht alle Hilfen, die die Pflegeversicherung bietet, in Anspruch genommen werden. Pflegebedürftige haben grundsätzlich Anspruch auf eine Versorgung mit notwendigen Pflegehilfsmitteln, die zur Linderung ihrer Beschwerden und zur Erleichterung der Pflege beitragen. Oft wird bei der Beantragung insbesondere die monatliche 40,-€ Pflegepauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vergessen. * bis zu 40,- € im Monat.
Ein zu Pflegender hat gesetzlichen Anspruch auf für Ihn kostenfreie Pflegehilfsmittel! Die Höhe des Zuschusses ist im § 78 Absatz 1 in Verbindung mit dem § 40 Absatz 2 SGB XI festgeschrieben und kann in Ihrer Apotheke, als vertraglicher Leistungserbringer, monatlich geltend gemacht werden.
Was versteht man unter Pflegehilfsmittel in diesem Zusammenhang?
Mundschutz | Handschuhe | Schutzschürzen | Händedesinfektion | Flächendesinfektion |
Bettschutzauflagen zum Einmalgebrauch
Zudem gibt es die Möglichkeit zweimal pro Kalenderjahr wiederverwendbare, waschbare Bettschutzunterlagen zu beantragen.
Vorraussetzungen für eine Kostenübernahme:
Es muss ein anerkannter Pflegegrad (1-5) vorliegen.
Der zu Pflegende lebt Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft (Einrichtung für betreutes Wohnen). (nicht in einer/einem stationären Senioreneinrichtung oder Pflegeheim)
Der zu Pflegende wird von einer Privatperson (Angehörige, Freunde oder Bekannte) allein oder
gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut.
So einfach geht's -
in 5 Schritten zu Ihren Pflegehilfsmitteln:
- Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme aus. Gerne helfen wir Ihnen dabei. (diesen gibt es bei Ihrer Pflegekasse, oder in Ihren Rosen Apotheken)
- Lassen Sie den Antrag vom Versicherten oder vom Bevollmächtigten unterschreiben.
- Geben Sie den unterschriebenen Antrag zu uns zurück.
- Wir reichen den Antrag zur Genehmigung bei der Kasse ein.
- Nach erfolgter Genehmigung stehen Ihnen Ihre frei wählbaren Pflegehilfsmittel monatlich bei uns zur Verfügung.